12.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 14. März 2016 wurden im Bochumer Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer gezündet. Zudem wurden in der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg. Greuther Fürth am 20. März 2016 Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Im dritten Fall musste das Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 8. Mai 2016 in der 85. Minute für etwa eine Minute unterbrochen werden, weil ein Bochumer Zuschauer auf das Spielfeld gerannt war.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 14. März 2016 wurden im Bochumer Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer gezündet. Zudem wurden in der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg. Greuther Fürth am 20. März 2016 Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Im dritten Fall musste das Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 8. Mai 2016 in der 85. Minute für etwa eine Minute unterbrochen werden, weil ein Bochumer Zuschauer auf das Spielfeld gerannt war.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.