12.000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Das Drittligaspiel bei Fortuna Köln am 13. Mai 2017 musste zu Beginn der zweiten Halbzeit für etwa eine Minute unterbrochen werden, weil im Zuschauerbereich der Gäste vermehrt Pyrotechnik gezündet worden war.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Das Drittligaspiel bei Fortuna Köln am 13. Mai 2017 musste zu Beginn der zweiten Halbzeit für etwa eine Minute unterbrochen werden, weil im Zuschauerbereich der Gäste vermehrt Pyrotechnik gezündet worden war.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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