12.000 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Gleich mehrere Vorkommnisse gab es im Verlauf des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 30. April 2016. Zu Spielbeginn wurden in den Darmstädter Zuschauerbereichen zwei Transparente mit unsportlichem Inhalt gezeigt. Während der ersten Halbzeit wurden zudem mehrmals gefüllte Bierbecher aus dem Darmstädter Zuschauerblock in den Innenraum geworfen, in der zweiten Halbzeit dann in Richtung von Frankfurter Zuschauern, die auch verbal angegangen wurden.

Darüber hinaus wurden kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 14. Mai 2016 im Darmstädter Zuschauerblock drei Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Gleich mehrere Vorkommnisse gab es im Verlauf des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 30. April 2016. Zu Spielbeginn wurden in den Darmstädter Zuschauerbereichen zwei Transparente mit unsportlichem Inhalt gezeigt. Während der ersten Halbzeit wurden zudem mehrmals gefüllte Bierbecher aus dem Darmstädter Zuschauerblock in den Innenraum geworfen, in der zweiten Halbzeit dann in Richtung von Frankfurter Zuschauern, die auch verbal angegangen wurden.

Darüber hinaus wurden kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 14. Mai 2016 im Darmstädter Zuschauerblock drei Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.