10.000 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch sechs rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den FC Augsburg am 24. September 2013 wurden im Münsteraner Zuschauerblock vier Rauchtöpfe gezündet, zwei weitere dann beim Anpfiff. In der 50. und 81. Minute wurde zudem weitere Pyrotechnik im Block des gastgebenden Teams abgebrannt. Darüber hinaus wurde vor und während der Drittliga-Meisterschaftsspiele beim VfL Osnabrück am 2. Oktober 2013, gegen Hansa Rostock am 1. November 2013, beim 1. FC Saarbrücken am 9. November 2013, beim Halleschen FC am 30. November 2013 und gegen den MSV Duisburg am 7. Dezember 2013 im Münsteraner Zuschauerblock ebenfalls Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch sechs rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den FC Augsburg am 24. September 2013 wurden im Münsteraner Zuschauerblock vier Rauchtöpfe gezündet, zwei weitere dann beim Anpfiff. In der 50. und 81. Minute wurde zudem weitere Pyrotechnik im Block des gastgebenden Teams abgebrannt. Darüber hinaus wurde vor und während der Drittliga-Meisterschaftsspiele beim VfL Osnabrück am 2. Oktober 2013, gegen Hansa Rostock am 1. November 2013, beim 1. FC Saarbrücken am 9. November 2013, beim Halleschen FC am 30. November 2013 und gegen den MSV Duisburg am 7. Dezember 2013 im Münsteraner Zuschauerblock ebenfalls Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.