10.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 27. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Heidenheim am 10. Februar 2016 wurden aus dem Zuschauerblock der Gäste zwei kleinere Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Mehrere Vorkommnisse gab es während des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 6. März 2016. In der 21. und in der 76. Minute wurde jeweils Pyrotechnik im Gästeblock gezündet. In der 43. und in der 55. Minute kam es zudem zu Becher- und Feuerzeugwürfen aus dem Berliner Zuschauerblock heraus.

Darüber hinaus wurde auch kurz vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 14. Mai 2016 ein pyrotechnischer Gegenstand im Zuschauerbereich der Hertha gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 27. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Heidenheim am 10. Februar 2016 wurden aus dem Zuschauerblock der Gäste zwei kleinere Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Mehrere Vorkommnisse gab es während des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 6. März 2016. In der 21. und in der 76. Minute wurde jeweils Pyrotechnik im Gästeblock gezündet. In der 43. und in der 55. Minute kam es zudem zu Becher- und Feuerzeugwürfen aus dem Berliner Zuschauerblock heraus.

Darüber hinaus wurde auch kurz vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 14. Mai 2016 ein pyrotechnischer Gegenstand im Zuschauerbereich der Hertha gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.