10.000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 81. Minute des Drittliga-Spiels bei Holstein Kiel am 6. August 2014 wurden im Gästeblock mindestens drei Bengalische Feuer sowie mindestens eine größere Rauchbombe gezündet. Zudem wurde nach der Partie in einer Gästetoilette ein Feuer gelegt.

In der 46. Minute des Drittliga-Spiels beim FSV Mainz 05 II am 29. August 2014 wurden im Zuschauerblock des Gästeteams mehrere Bengalische Feuer gezündet, wodurch Löcher in die Fangnetze gebrannt wurden. Der Schiedsrichter-Assistent wurde von der Rauchentwicklung kurzzeitig in Mitleidenschaft gezogen, konnte seine Tätigkeit jedoch ohne Unterbrechung fortsetzen. Zudem wurden im oberen Bereich der Sitzplatztribüne mehrere Sitze herausgerissen und beschädigt.

Unmittelbar nach Beginn der zweiten Halbzeit des Drittliga-Spiels bei Fortuna Köln am 24. September 2014 brannten Rostocker Anhänger zahlreiche Pyrotechnik ab. Darüber hinaus wurden mehrmals Knallkörper gezündet. Ein Gastfan erlitt eine Rauchvergiftung, ein Ordner erlitt Brandverletzungen an der Hand. In der Halbzeitpause entwendete zudem ein Rostocker Anhänger an einem Versorgungsstand die Kasse.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 81. Minute des Drittliga-Spiels bei Holstein Kiel am 6. August 2014 wurden im Gästeblock mindestens drei Bengalische Feuer sowie mindestens eine größere Rauchbombe gezündet. Zudem wurde nach der Partie in einer Gästetoilette ein Feuer gelegt.

In der 46. Minute des Drittliga-Spiels beim FSV Mainz 05 II am 29. August 2014 wurden im Zuschauerblock des Gästeteams mehrere Bengalische Feuer gezündet, wodurch Löcher in die Fangnetze gebrannt wurden. Der Schiedsrichter-Assistent wurde von der Rauchentwicklung kurzzeitig in Mitleidenschaft gezogen, konnte seine Tätigkeit jedoch ohne Unterbrechung fortsetzen. Zudem wurden im oberen Bereich der Sitzplatztribüne mehrere Sitze herausgerissen und beschädigt.

Unmittelbar nach Beginn der zweiten Halbzeit des Drittliga-Spiels bei Fortuna Köln am 24. September 2014 brannten Rostocker Anhänger zahlreiche Pyrotechnik ab. Darüber hinaus wurden mehrmals Knallkörper gezündet. Ein Gastfan erlitt eine Rauchvergiftung, ein Ordner erlitt Brandverletzungen an der Hand. In der Halbzeitpause entwendete zudem ein Rostocker Anhänger an einem Versorgungsstand die Kasse.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist rechtskräftig.