10.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels gegen Erzgebirge Aue am 5. April 2013 wurden zunächst in der 62. Minute Gegenstände aus dem Bochumer Zuschauerblock in den Fünfmeterraum des Gästeteams geworfen. In der 76. Minute wurde zudem ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Heimmannschaft in den Fünfmeterraum der Auer geworfen.

Darüber hinaus wurde vor dem Meisterschaftsspiel beim FSV Frankfurt am 12. Mai 2013 eine Rauchbombe im Bochumer Zuschauerblock gezündet. Vor der zweiten Halbzeit wurden erneut eine Rauchbombe sowie drei Bengalische Feuer im Zuschauerblock des Gästeteams abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/rs]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels gegen Erzgebirge Aue am 5. April 2013 wurden zunächst in der 62. Minute Gegenstände aus dem Bochumer Zuschauerblock in den Fünfmeterraum des Gästeteams geworfen. In der 76. Minute wurde zudem ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Heimmannschaft in den Fünfmeterraum der Auer geworfen.

Darüber hinaus wurde vor dem Meisterschaftsspiel beim FSV Frankfurt am 12. Mai 2013 eine Rauchbombe im Bochumer Zuschauerblock gezündet. Vor der zweiten Halbzeit wurden erneut eine Rauchbombe sowie drei Bengalische Feuer im Zuschauerblock des Gästeteams abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.