10.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 13. Februar 2017 wurde im Bochumer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt und teilweise Richtung Spielfeld und Innenraum abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 13. Februar 2017 wurde im Bochumer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik abgebrannt und teilweise Richtung Spielfeld und Innenraum abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.