10.000 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel beim 1. FC Union Berlin am 26. Februar 2016 wurden im Karlsruher Zuschauerbereich Nebel- und Leuchttöpfe entzündet, was eine erhebliche Rauchentwicklung zur Folge hatte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel beim 1. FC Union Berlin am 26. Februar 2016 wurden im Karlsruher Zuschauerbereich Nebel- und Leuchttöpfe entzündet, was eine erhebliche Rauchentwicklung zur Folge hatte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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