10.000 Euro Geldstrafe für den FSV Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 20. Februar 2016 wurden im Mainzer Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper gezündet. Zudem brannte in der 4. Spielminute eine Rauchbombe im Block.

Im zweiten Fall wurden vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 9. April 2016 mehrere Feuerwerkskörper im Mainzer Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 20. Februar 2016 wurden im Mainzer Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper gezündet. Zudem brannte in der 4. Spielminute eine Rauchbombe im Block.

Im zweiten Fall wurden vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 9. April 2016 mehrere Feuerwerkskörper im Mainzer Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.