10.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Währen des Zweitbundesligaspiels zwischen dem FC St. Pauli und dem SC Freiburg am 25. Oktober 2015 wurden vor dem Anstoß zur 2. Halbzeit aus dem Zuschauerblock des FC St. Pauli hinter dem Tor zahlreiche bengalische Feuer gezündet. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich der Wiederanpfiff zur 2. Halbzeit um ca. 1:30 Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Währen des Zweitbundesligaspiels zwischen dem FC St. Pauli und dem SC Freiburg am 25. Oktober 2015 wurden vor dem Anstoß zur 2. Halbzeit aus dem Zuschauerblock des FC St. Pauli hinter dem Tor zahlreiche bengalische Feuer gezündet. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich der Wiederanpfiff zur 2. Halbzeit um ca. 1:30 Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.