10.000 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 28. Februar 2016 wurde im Schalker Zuschauerblock Rauchpulver abgebrannt. Darüber hinaus flogen in der 53. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 10. April 2016 Gegenstände aus dem Schalker Zuschauerblock auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 28. Februar 2016 wurde im Schalker Zuschauerblock Rauchpulver abgebrannt. Darüber hinaus flogen in der 53. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 10. April 2016 Gegenstände aus dem Schalker Zuschauerblock auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.