10.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Im Meisterschaftsspiel beim SV Sandhausen am 31. März wurden zwei volle Trinkbecher aus dem Lauterer Zuschauerblock auf das Spielfeld geworden. Beide landeten im Strafraumbereich der Gäste.

Beim Relegationsspiel gegen den Bundesligisten 1899 Hoffenheim am 27. Mai wurden unmittelbar vor Ausführung eines Eckstoßes aus dem Kaiserslauterner Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge auf den ausführenden Gästespieler geworfen. Zudem wurden Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[ko]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Im Meisterschaftsspiel beim SV Sandhausen am 31. März wurden zwei volle Trinkbecher aus dem Lauterer Zuschauerblock auf das Spielfeld geworden. Beide landeten im Strafraumbereich der Gäste.

Beim Relegationsspiel gegen den Bundesligisten 1899 Hoffenheim am 27. Mai wurden unmittelbar vor Ausführung eines Eckstoßes aus dem Kaiserslauterner Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge auf den ausführenden Gästespieler geworfen. Zudem wurden Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.