1000 Euro Geldstrafe für Fortuna Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Drittligaspiels zwischen Fortuna Köln und dem VfB Stuttgart II am 4. April 2015 wurde im Kölner Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Drittligaspiels zwischen Fortuna Köln und dem VfB Stuttgart II am 4. April 2015 wurde im Kölner Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.