1000 Euro Geldstrafe für den SV Meppen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Aufsteiger SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Während der Verlängerung des Relegations-Rückspiels um den Aufstieg in die 3. Liga gegen Waldhof Mannheim am 31. Mai 2017 wurde ein Bierbecher aus dem Meppener Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichters geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Aufsteiger SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Während der Verlängerung des Relegations-Rückspiels um den Aufstieg in die 3. Liga gegen Waldhof Mannheim am 31. Mai 2017 wurde ein Bierbecher aus dem Meppener Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichters geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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