1000 Euro Geldstrafe für den SV Babelsberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV Babelsberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 88. Spielminute des DFB-Pokalspiels gegen den Bundesligisten SC Freiburg am 20. August 2016 lief in der 88. Minute ein Zuschauer auf das Spielfeld. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV Babelsberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 88. Spielminute des DFB-Pokalspiels gegen den Bundesligisten SC Freiburg am 20. August 2016 lief in der 88. Minute ein Zuschauer auf das Spielfeld. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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