1000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 30. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 28. August 2015 war aus dem Heidenheimer Zuschauerblock ein halbvoller Bierbecher in Richtung des Vierten Offiziellen Thomas Färber (Augsburg) geworfen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 30. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 28. August 2015 war aus dem Heidenheimer Zuschauerblock ein halbvoller Bierbecher in Richtung des Vierten Offiziellen Thomas Färber (Augsburg) geworfen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.