1000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 26. Juli 2013 wurde im Dortmunder Zuschauerblock ein Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 26. Juli 2013 wurde im Dortmunder Zuschauerblock ein Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.