DFB-Sportgericht

489.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

12.06.2025
Auch gegen den BVB massiv Pyrotechnik gezündet: Eintracht Frankfurt muss Geldstrafen zahlen Foto: IMAGO/Jan Huebner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in acht Bundesliga-Spielen mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 489.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 162.800 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 17. Januar 2025 zündeten Frankfurter Zuschauer mindestens 94 Bengalische Feuer. Die Geldstrafe dafür beträgt 94.000 Euro.

Auch Pyro in Gladbach, gegen Bochum und Stuttgart

Darüber hinaus schossen Frankfurter Anhänger vor der Bundesligapartie bei Borussia Mönchengladbach am 8. Februar 2025 mindestens acht Raketen ab und brannten zwölf Blinker ab. Der Anpfiff verzögerte sich um eineinhalb Minuten. Hierfür beläuft sich die Geldstrafe auf 45.000 Euro.

Vor dem Bundesligaspiel beim VfL Bochum am 16. März 2025 befestigten Mitglieder der Frankfurter Fanszene unter anderem ein großflächiges Banner am Innenraumzaun vor dem Gästeblock. Dadurch wurde die Funktionalität von drei Flucht- und Rettungstoren beeinträchtigt. Erst etwa 35 Minuten nach dem geplanten Spielbeginn führten Gespräche zwischen dem Bochumer Veranstaltungsleiter und Fanvertretern, Vereinsmitarbeitern, dem Teammanager und einem Vorstandsmitglied von Eintracht Frankfurt dazu, dass die Zaunfahnen durch die Frankfurt-Anhänger entfernt wurden. Die Frankfurter Fanszene verließ sodann aus Protest das Stadion. Nach einem erneuten Aufwärmen der Spieler erfolgte der Anstoß der Begegnung um 16.20 Uhr. Zudem entzündeten Frankfurter Anhänger beim Verlassen des Blocks brennbares Material an einer Sitzschale, die daraufhin Feuer fing. Es entstand Sachschaden. Die Geldstrafe dafür beträgt 35.000 Euro.

Darüber hinaus zündeten Frankfurter Zuschauer vor und während der Bundesligapartie gegen den VfB Stuttgart am 29. März 2025 mindestens 80 Bengalische Feuer und Blinker sowie einen Böller. Hierfür beläuft sich die Geldstrafe auf 81.000 Euro.

In Mainz: Frankfurt-Zuschauer werfen Gegenstände

Vor der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am 5. April 2025 entzündeten Frankfurter Anhänger mindestens 45 Bengalische Feuer und acht Rauchtöpfe. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Partie daraufhin erst mit knapp vierminütiger Verspätung angepfiffen werden. In der 78. Minute wurden im Gästeblock erneut drei Bengalische Feuer abgebrannt. Die Geldstrafe hierfür beträgt 82.500 Euro.

Darüber hinaus brannten Frankfurter Zuschauer vor der Bundesligapartie beim FC Augsburg am 20. April 2025 40 Bengalische Feuer sowie acht Rauchkörper ab, wodurch sich der Anpfiff um 30 Sekunden verzögerte. Die Geldstrafe beläuft sich auf 57.600 Euro.

Unmittelbar vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 4. Mai 2025 zündeten Frankfurter Anhänger drei Rauchpatronen und schossen eine Feuerwerksbatterie mit etwa 20 Schuss ab. Kurz nach Spielbeginn und zu Anfang der zweiten Halbzeit brannten Gästefans insgesamt 39 Bengalische Feuer sowie drei Blinker ab. Zudem rissen Frankfurter Anhänger in der 16. Spielminute den Fangzaun hinter dem Tor ab und warfen Papierkugeln auf das Spielfeld. In der 30. Spielminute musste das Spiel bei einem Mainzer Eckball für etwa drei Minuten unterbrochen werden, da Frankfurter Anhänger Papierkugeln, Feuerzeuge und zwei Fahnenstangen in Richtung des Mainzer Spielers warfen, der den Eckball ausführen wollte. Hierbei wurde der Schiedsrichter-Assistent von einer Papierkugel im Gesicht und einer Fahnenstange im Rücken getroffen. An gleicher Stelle wurden in der 38. und 44. Spielminute bei Mainzer Eckstößen erneut Gegenstände in Richtung des Eckstoßschützen geworfen und dieser dadurch an der Ausführung behindert. Hierfür beläuft sich die Geldstrafe auf 90.000 Euro.

In der 4. und 16. Minute der Bundesligapartie gegen den FC St. Pauli am 11. Mai 2025 warfen Frankfurter Zuschauer infolge des Torjubels der Gäste vier Feuerzeuge auf das Spielfeld. Die Geldstrafe beläuft sich auf 4000 Euro.

Der Verein hat den acht Urteilen zugestimmt, diese sind damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb