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10.01.2013·16:05·DFB-Sportgerichtsbarkeit

10.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf am 10. Januar 2013 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 45. Minute des Bundesligaspiels Fortuna Düsseldorf gegen den Hamburger SV am 23. November 2012 wurde aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock ein Bierbecher in Richtung eines Hamburger Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. In der 13. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 8. Dezember 2012 wurde im Zuschauerblock der Gäste Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[bt]

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