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18.12.2012·10:45·DFB-Sportgerichtsbarkeit

Zwei Spiele Sperre für Aues Nickenig

Zwei Spiele gesperrt: Aues Tobias Nickenig  © Bongarts/GettyImages
Zwei Spiele gesperrt: Aues Tobias Nickenig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Nickenig vom Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nickenig war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen Energie Cottbus am 14. Dezember 2012 von Schiedsrichter Marco Fritz (Korb) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

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