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04.07.2012·12:40·DFB-Sportgerichtsbarkeit

1000 Euro Geldstrafe für den VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Im Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nord gegen Holstein Kiel am 11. März 2012 wurde in der 59. und 85. Minute aus der Richtung des Lübecker Zuschauerblocks jeweils ein Böller auf den Rasen vor der Werbebande geworfen. Zudem wurden ab der 75. Minute des Auswärtsspiels beim SV Meppen am 11. April 2012 mehrfach Bengalische Feuer und kleine Rauchbomben im Lübecker Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[rs]

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