News-Meldung
Seiteninhalt drucken
Sportgericht: Spiel ohne Zuschauer für den Karlsruher SC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC in Frankfurt wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger dazu verurteilt, das der Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 3. Liga unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Ein Spiel ohne Zuschauer hatte auch der DFB-Kontrollausschuss in der mündlichen Verhandlung beantragt.
Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Das Urteil hat generalpräventive Bedeutung. Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen. Eine Geldstrafe oder ein Teilausschluss für ein Spiel in der 3. Liga hätten als Strafmaß nicht ausgereicht."
Geahndet wurden damit insbesondere die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel des KSC gegen Jahn Regensburg am 14. Mai 2012, als etwa 200 Karlsruher Zuschauer nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Pyrotechnik abbrannten und Ordner angriffen. Auch wurde versucht, den Gästebereich und die Geschäftstelle zu stürmen. Insgesamt wurden aufgrund der Ausschreitungen mehr als 70 Personen verletzt, darunter 18 Polizeibeamte.
Während des Spiels hatten KSC-Anhänger darüber hinaus Rauch- und Knallkörper gezündet und einen Regensburger Spieler mit einem leeren Bierbecher im Nackenbereich getroffen. Pyrotechnik hatten Karlsruher Zuschauer auch in den Zweitliga-Spielen gegen Energie Cottbus am 17. Februar, beim FC St. Pauli am 12. März, bei Alemannia Aachen am 29. April und im Relegations-Hinspiel gegen Regensburg am 11. Mai zum Einsatz gebracht.
Der Karlsruher SC hat gegen das Urteil des Sportgerichts Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

