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6000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Hansa Rostock im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners sowie eines weiteren Falls von mangelndem Schutz des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
In der 75. Minute des Rostocker Heimspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 25. November 2011 wurden aus dem Rostocker Zuschauerblock kurz vor einem Eckball kleinere Gegenstände in Richtung des ausführenden Spielers und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Letzterer wurde von einer Orange am Oberschenkel getroffen.
Ähnliches passierte bei einem Eckstoß im Heimspiel gegen den FC Ingolstadt am 24. Februar 2012, als in der 31. Minute zwei Feuerzeuge und eine kleine Flasche aus dem Rostocker Block in Richtung eines Gästespielers geworfen wurden, ohne dass dieser getroffen wurde.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
