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1000 Euro Geldstrafe für Aues Sportdirektor Steffen Heidrich
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sportdirektor Steffen Heidrich vom Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue am 30. April 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Heidrich hatte sich in der 78. Minute des Meisterschaftsspiels zwischen dem FC Erzgebirge Aue und 1860 München am 14. März 2012 unsportlich am Spielfeldrand verhalten und sich unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann geäußert. Daraufhin war er von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) aus dem Innenraum verwiesen worden.
Heidrich beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

