06.03.2009 15:46 DFB-Allgemein
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DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger |
"Der Deutsche Fußball-Bund bekennt sich zum werteorientierten Sport, dementsprechend haben wir uns für die Integrität unserer Wettbewerbe ausgesprochen. Dazu gehört selbstverständlich ein deutliches und glaubwürdiges Bekenntnis gegen Doping.“ Mit diesen klaren Worten unterstrich Dr. Theo Zwanziger bei einer Pressekonferenz am Freitag in Frankfurt die Bedeutung des Anti-Doping-Kampfes für den DFB. Der Präsident betonte nochmals, wie wichtig ein sicheres Dopingkontrollsystem für den DFB ist: „Wir sind schon seit längerem im intensiven Kontakt mit der Nationalen Anti-Doping Agentur NADA und werden alle Maßnahmen umsetzen, die dazu dienen, das Doping im Sport effektiv zu bekämpfen.“
Im Rahmen der Pressekonferenz wurde bekannt gegeben, dass der DFB-Kontrollausschuss das gegen die Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker eingeleitete Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des DFB-Sportgerichtes gemäß § 5 Nr. 5., Absatz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB vorläufig einstellt, wird jedoch Anklage gegen 1899 Hoffenheim und den Dopingbeauftragten des Vereins, Peter Geigle, beim DFB-Sportgericht erheben und eine mündliche Verhandlung beantragen.
Gegen 1899 Hoffenheim kann bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB durch das Sportgericht eine Geldstrafe bis zu 150.000.- Euro verhängt werden, bei Annahme eines schwerwiegenden Falles anstelle oder neben der Geldstrafe auch eine weitergehende Strafe nach § 44 der Satzung des DFB, unter anderem Aberkennung von Punkten. Das Sportgericht hatte in seiner bisherigen Rechtsprechung noch über keinen vergleichbaren Fall zu urteilen.
Das Verfahren gegen Ibertsberger und Janker ist zunächst einzustellen, weil der Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung ihnen nicht nachgewiesen werden kann. Denn nach den bisherigen Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses haben die beiden Spieler nicht schuldhaft gegen § 8 Nr. 3. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB und § 2 Nr. 3. und § 7. Nr. 1., Abs. 2 der Anti-Doping-Richtlinien des DFB in Verbindung mit den Artikeln 7 und 46 Nr. 1. des FIFA-Anti-Doping-Reglements verstoßen. Sollten sich nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht aber neue, bislang nicht bekannte Schuldvorwürfe gegen Ibertsberger und Janker ergeben, wird der DFB-Kontrollausschuss umgehend das Verfahren gegen die beiden Spieler wieder aufnehmen.
Zudem wird der DFB-Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht beantragen, den von Borussia Mönchengladbach eingelegten Einspruch gegen die Wertung des Spiels am 7. Februar 2009 mit den Verfahren gegen 1899 Hoffenheim und seinen Dopingbeauftragten zu verbinden.
Darüber hinaus hat die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes am Freitag auf einer Sondersitzung unter der Leitung ihres Vorsitzenden, DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch einvernehmlich sofortige Konsequenzen aus dem ihr übermittelten Ermittlungs-Ergebnis des DFB-Kontrollausschusses zu den Vorfällen anlässlich der Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7. Februar 2009 gezogen.
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Dr. Rainer Koch |
„So ein Vorfall muss nicht nur sportrechtliche aufgearbeitet werden, sondern er ist auch Auslöser, um dass Anti-Doping-Konzept unseres Verbandes zu überprüfen“, äußerte Dr. Rainer Koch. Der DFB-Vizepräsident stellte zwar fest, „dass es sich um einen Fall handelt, in dem in Addition vier Personen nachlässig gehandelt oder gar grobe Verfehlungen begangen haben.“
Im Einzelnen fasste die DFB-Anti-Dopingkommission folgende Beschlüsse als Konsequenz aus den Vorfällen bei der Dopingkontrolle in Mönchengladbach am 7. Februar 2009:
1. Sofortige vorläufige Suspendierung des beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7.Februar 2009 eingesetzten Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten bis zur vollständigen Klärung des Vorfalles vor dem DFB-Sportgericht.
2. Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines "Chaperon"-Systems zur Unterstützung der Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen.
3. Umgehende Einberufung einer Sondersitzung mit den Managern und Dopingbeauftragten der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der DFB-Doping-Kontrollärzte zur nochmaligen Belehrung über die strikte Einhaltung der vom DFB auf Grund von Vorgaben der WADA und FIFA zwingend zu beachtenden und mit drastischen Strafandrohungen versehenen Anti-Doping-Richtlinien.
„Das Chaperon-System geht weit über das hinaus, was momentan Standard im Fußball ist“, betonte Dr. Rainer Koch. Der frühere Vorsitzende des DFB-Sportgerichtes stellte zudem die „transparente Aufklärung des DFB“ noch einmal besonders in den Vordergrund. Die Anti-Doping-Kommission selbst hatte die Untersuchungen der Vorkommnisse bei der Dopingkontrolle in Mönchengladbach veranlasst.
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Die Kommission |