27.08.2007 14:55 DFB-Sportgerichtsbarkeit
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Kölns Trainer Christoph Daum |
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christoph Daum, den Trainer des Zweitbundesligisten 1. FC Köln, im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens verboten, sich während der nächsten zwei Meisterschaftsspiele seines Vereins in der 2. Bundesliga im Stadion-Innenraum aufzuhalten. Außerdem wurde gegen Daum eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt.
Das auferlegte Innenraum-Verbot bedeutet für Christoph Daum, dass er das Kölner Auswärtsspiel gegen den TSV 1860 München am Freitag (18 Uhr) und das darauffolgende Heimspiel gegen die SpVgg Greuther Fürth am 16. September (14 Uhr) nicht im Innenraum verfolgen darf. Nach Paragraph 30, Absatz 4, der DFB-Ausbildungsordnung ist ferner im Zeitraum 30 Minuten vor Spielbeginn bis 30 Minuten nach dem Abpfiff seine Anwesenheit in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel und im Kabinengang wie im gesamten Innenraum untersagt. Er darf in diesem Zeitfenster weder unmittelbar noch mittelbar mit seiner Mannschaft in Kontakt treten.
Christoph Daum hatte nach der Kölner 0:1-Niederlage gegen Alemannia Aachen am 20. August in einem Interview mit dem Fernsehsender DSF mehrfach geäußert, dass die Schiedsrichter in dieser und in der vorangegangenen Saison bewusst Fehlentscheidungen gegen seine Mannschaft getroffen hätten. Dazu Horst Hilpert, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses: "Für das beantragte Strafmaß war maßgebend, dass Herr Daum damit in grobem Maß gegen die Pflichten eines Fußballlehrers verstoßen hat. Zu seinen Gunsten wurde sein Geständnis und seine Entschuldigung gegenüber den Schiedsrichtern gewertet, was auf Einsicht bei ihm schließen lässt. Christoph Daum hat zudem versichert, dass er derartige Äußerungen gegenüber den Schiedsrichtern zukünftig unterlassen wird."
Christoph Daum hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.