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02.12.2008 15:38 3. Liga

5000 Euro Geldstrafe für Wacker Burghausen

Logo des SV Wacker Burghausen  © Wacker Burghausen
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Wacker Burghausen wegen zurechenbarer Verabreichung eines Dopingmittels in der Form einer spezifischen Substanz mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Der Wacker-Spieler David Solga war bei der Dopingkontrolle im Anschluss an das Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen Burghausen und dem SSV Jahn Regensburg am 4. Oktober 2008 positiv auf das Stimulanzium Methylpseudoephedrine als Metabolit von Metamfepramon getestet worden. Dies hatte die Auswertung der A-Probe des 26-Jährigen ergeben, der in der Partie gegen Regensburg in der Halbzeitpause ausgewechselt worden war. Das Spiel hatten die Gäste mit 1:0 gewonnen.

Der Burghausener Mannschaftsarzt hatte David Solga wegen eines grippalen Infektes das Medikament Tempil N verabreicht und dabei dessen dopingrechtliche Relevanz übersehen. Der Klub Wacker Burghausen muss sich dieses fahrlässige Verhalten des Teamarztes zurechnen lassen.

Bereits am 14. November hatte das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Hans E. Lorenz den Spieler Solga wegen eines Dopingvergehens unter Verwendung spezifischer Substanzen verwarnt.


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