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14.11.2008 14:18 2. Bundesliga DFB.DE EXKLUSIV

DFB-Sportgericht verwarnt Solga wegen Dopingvergehens

David Solga  © Bongarts/GettyImages
David Solga

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat am Freitag in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main den Spieler David Solga vom Drittligisten Wacker Burghausen wegen eines Dopingvergehens unter Verwendung spezifischer Substanzen verwarnt.

Zur Urteilsbegründung äußerte der DFB-Sportgerichtsvorsitzende Lorenz: "Das Urteil sendet zwei Signale aus: Zum einen handelt es sich nicht um einen klassischen Dopingfall mit der Einnahme eines verbotenen Medikamentes zur Leistungssteigerung. Andererseits darf sich der Spieler nicht blind auf seinen Vereinsarzt verlassen, sondern hat eigene Prüfungspflichten im Rahmen zumutbarer Sorgfalt. Wir werfen David Solga vor, dass er beispielsweise nicht den Beipackzettel des verordneten Medikamentes gelesen und mit der Liste der verbotenen Substanzen verglichen hat."

Hans E. Lorenz  © Bongarts/GettyImages
Hans E. Lorenz

David Solga war bei der Dopingkontrolle im Anschluss an das Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen Burghausen und dem SSV Jahn 2000 Regensburg am 4. Oktober 2008 positiv auf das Stimulanzium Methylpseudoephedrine als Metabolit von Metamfepramon getestet worden. Dies hatte die Auswertung der A-Probe des 26-Jährigen ergeben, der in der Partie gegen Regensburg in der Halbzeitpause ausgewechselt worden war. Das Spiel hatten die Gäste mit 1:0 gewonnen.

Der Deutsche Fußball-Bund hatte den Spieler und seinen Verein am 4. November 2008 über die positive A-Probe informiert. Solga hatte anschließend darauf verzichtet, eine Zweitanalyse anhand der B-Probe zu beantragen.


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