18.09.2009 12:42 DFB-Sportgerichtsbarkeit
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf am 18. September im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Während des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga zwischen dem MSV Duisburg und Fortuna Düsseldorf am 31. August 2009 in Duisburg wurden vor einer Eckstoßausführung für den MSV Duisburg aus dem Düsseldorfer Fanblock Gegenstände (u. a. leere Pappbecher und ein Feuerzeug) auf das Spielfeld geworfen.
Während des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga zwischen Fortuna Düsseldorf und dem FC Augsburg am 11. September 2009 in Düsseldorf wurden in einer Spielruhe aus dem Düsseldorfer Fanblock gefüllte Getränkebecher ca. zwei Meter auf das Spielfeld geworfen. Spieler wurden nicht getroffen. Es wurde eine Stadiondurchsage veranlasst.