Struktur
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Struktur der Regionalligen ab der Saison 2012/2013
Seit der Saison 2012/2013 gibt es in der vierten Spielklasse fünf Regionalligen unter der Leitung der zuständigen Regional- und Landesverbände. Der bisher dreigeteilte Aufbau der Regionalliga als Bundesspielklasse des DFB ist aufgrund entsprechender Beschlüssen durch den DFB-Bundestag neu gestaltet worden.
Die vorgenommene Neugestaltung hatte insbesondere Auswirkungen auf die bisherige Auf- und Abstiegsregelung sowie die Struktur einzelner Oberligen der Landesverbände.
Die neue Struktur der Regionalligen gestaltet sich wie folgt:
Regionalliga Bayern: Trägerschaft Bayrischer Fußballverband
Regionalliga Südwest: Trägerschaft Regionalliga Südwest GbR
Regionalliga West: Trägerschaft Westdeutscher Fußballverband
Regionalliga Nord: Trägerschaft Norddeutscher Fußballverband
Regionalliga Nordost: Trägerschaft Nordostdeutscher Fußballverband
Für die Spielzeit 2012/2013 kann die jeweilige Liga bis zu 22 Mannschaften umfassen. Danach ist die grundsätzliche Staffelgröße auf 16 bis 18 Mannschaften festgelegt. In jeder der fünf regionalen Ligen sollen nicht mehr als sieben Zweite Mannschaften spielen. Die Träger der Regionalligen können jedoch in Ausnahmefällen mehr als sieben Zweite Mannschaften zulassen.
Für den Aufstieg in die 3. Liga qualifizieren sich drei Vereine der vierten Spielklasse. Die Aufsteiger werden in einer Aufstiegsrunde mit drei Spielpaarungen (Hin- und Rückspiel) ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind die Meister der fünf Regionalligen sowie der Zweitplatzierte der Regionalliga Südwest. Zuständig für die Entscheidungsspiele ist der DFB.
Die Zuständigkeit und Entscheidungsgewalt obliegt allein den Regional- und Landesverbänden, es handelt sich nicht mehr um eine Spielklasse des DFB. Folglich obliegen den Regional- und Landesverbänden auch die Bereiche Schiedsrichteransetzungen und Sportgerichtsbarkeit.
