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Dopingkontrolle

Anträge auf eine Medizinische Ausnahmegenehmigung zu therapeutischen Zwecken
(Standard- und Abgekürztes Verfahren)

Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zur Beantragung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung, die unbedingt beachtet werden müssen, aufgeführt.

Ein Antrag auf eine ATZ kann prinzipiell nur bei einer Instanz gestellt werden. Das heißt, dass für einen auch international tätigen Spieler der Antrag nur bei dem internationalen Fachverband gestellt werden kann, nicht aber auch gleichzeitig bei der NADA.

Bezüglich der Beantragung der Standard ATZ (= TUE 1) sollte beachtet werden, dass hier eine ausführliche Krankengeschichte einschließlich Befunden, ärztlicher Diagnose und erforderlicher Medikation eingereicht werden muss. Dieser Antrag ist generell mindestens 21 Tage vor dem nächsten Wettkampf zu stellen.

Beim ATZ 2 (= TUE 2) ist zu unterscheiden zwischen dem Einsatz von Beta-2-Agonisten und Glukokortikosteroiden nur zur Inhalation und dem nicht systemischen Einsatz von Glukokortikosteroiden.

Beim Einsatz zur Inhalation wird eine Lungenfunktionsprüfung ebenso benötigt wie die ärztliche Diagnose und die erforderliche Medikation. Wenn die Vereinbarkeit mit dem WADA-Code festgestellt wird, erhält der Spieler eine Ausnahmegenehmigung, die normalerweise für ein Jahr gilt. Es ist zu beachten, dass rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigung, falls notwendig, ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Beim nicht systemischen Einsatz von Glukokortikosteroiden werden der Befund, die ärztliche Diagnose sowie die erforderliche Medikation eingetragen. Hier gilt die Behandlung als korrekt angezeigt, wenn der Antrag bei der zuständigen Instanz vorliegt. Das vollständig ausgefüllte Formular ist an folgende Fax-Nummer des DFB zu senden: 0049 - 69 - 6788415.

Bezüglich der Anzeigepflicht ist zu beachten: Anträge betreffend ATZ 2, die von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntagabend ausgefüllt werden, sind bei national eingesetzten Spielern direkt an die Faxnummer der NADA (Fax 0049 - 228 - 8129229) und bei auch international tätigen Spielern an den internationalen Fachverband (UEFA: Fax 0041 - 22 - 9903131 bzw. FIFA: Fax: 0041 - 43 - 2227503) zu übersenden. Dies gilt auch bei Spielen, die an Wochentagen abends stattfinden. Dem DFB ist eine Kopie an die Faxnummer 069/6788415 zu übersenden. Die UEFA erkennt nur ihre eigenen Formulare an, die auf der Website der UEFA (www.uefa.com) unter dem Punkt "UEFA-Organisation" in deutscher Sprache herunterzuladen sind. Die FIFA akzeptiert alle Formulare, die auch von der WADA anerkannt werden.

Die Anträge der NADA sind unter www.nada-bonn.de herunterzuladen.

Zwingend zu beachten ist, dass bei allen internationalen Spielen (z. B. UI-Cup, UEFA-Pokal, Champions-League) die Anträge direkt an die UEFA bzw., wenn FIFA-Spiele betroffen sind, an die FIFA zu übersenden sind. Eine Kopie ist dem DFB zuzuleiten.

Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann vom DFB-Sportgericht sanktioniert werden.


Broschüre zu Nahrungsergänzungsmitteln   1.6 MB

WADA-Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden (gültig ab 1.1.2010, deutsch)    118 KB
WADA-Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden (gültig ab 1.1.2010, engl. Originalfassung)   91 KB