Mehr Flexibilität für DFB-Wettbewerbe

Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat dem Dringlichkeitsantrag des DFB-Präsidiums zur weiteren Flexibilisierung der DFB-Spielordnung zugestimmt. Demnach kann die Spielleitung eines Wettbewerbs nun Spiele in zeitlich kurzer Reihenfolge unter Abweichung vom Rahmenterminkalender und den sonst üblichen Mindestabständen zwischen zwei Spielen einer Mannschaft ansetzen. Betroffen sind unter anderem die 3. Liga, die FLYERALARM Frauen-Bundesliga und die DFB-Pokalwettbewerbe.

Die Anpassung folgt dem Grundsatz, dass bei den Ansetzungen der Spielleitung das übergeordnete Interesse zur Durchführung und sportlichen Beendigung des Spielbetriebes stets vorrangig ist. Ziel ist es, im Falle von Spielausfällen mehr Flexibilität bei der weiteren Durchführung der Saison zu schaffen. Das könnte durch zeitlich kürzer getaktete Ansetzungen geschehen, aber ebenso dadurch, dass die laufende Spielzeit ausgeweitet und der Rahmenterminkalender abermals angepasst wird.

Grundsätzliches Ziel: Mindestens zwei spielfreie Tage zwischen Partien

Grundsätzliches Bestreben bleibt es, dass zwischen zwei Partien mindestens zwei spielfreie Tage liegen - so ist auch der aktuell vorliegende Spielplan für die 3. Liga und FLYERALARM Frauen-Bundesliga entworfen. In der Vergangenheit hat der Rahmenterminkalender in Einzelfällen aber bereits ein anderes Vorgehen erlaubt, zum Beispiel bei Bundesligisten, die in der Europa League vertreten sind. Die Klarstellung durch den DFB-Bundestag ist erfolgt, um diese Möglichkeit noch einmal zu verdeutlichen.

Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Regeländerung. Eine "72-Stunden-Regel" zwischen den Spielen gab es nie und gibt es weiterhin nicht. Zwischen einer Partie am Mittwochabend und einem Spiel am Samstagmittag in einer normalen englischen Woche beispielsweise liegen auch keine 72 Stunden.

Den Flexibilisierungsgedanken zum Schutze und der Durchführung des Wettbewerbs verfolgt auch die Möglichkeit für die Spielleitung, bei zwingender Notwendigkeit einen neutralen Spielort für eine Partie benennen oder einen Tausch des Heimrechts festlegen zu können. Diese Optionen waren bereits per Beschluss des DFB-Vorstands in den Durchführungsbestimmungen verankert worden.

[jb]

Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat dem Dringlichkeitsantrag des DFB-Präsidiums zur weiteren Flexibilisierung der DFB-Spielordnung zugestimmt. Demnach kann die Spielleitung eines Wettbewerbs nun Spiele in zeitlich kurzer Reihenfolge unter Abweichung vom Rahmenterminkalender und den sonst üblichen Mindestabständen zwischen zwei Spielen einer Mannschaft ansetzen. Betroffen sind unter anderem die 3. Liga, die FLYERALARM Frauen-Bundesliga und die DFB-Pokalwettbewerbe.

Die Anpassung folgt dem Grundsatz, dass bei den Ansetzungen der Spielleitung das übergeordnete Interesse zur Durchführung und sportlichen Beendigung des Spielbetriebes stets vorrangig ist. Ziel ist es, im Falle von Spielausfällen mehr Flexibilität bei der weiteren Durchführung der Saison zu schaffen. Das könnte durch zeitlich kürzer getaktete Ansetzungen geschehen, aber ebenso dadurch, dass die laufende Spielzeit ausgeweitet und der Rahmenterminkalender abermals angepasst wird.

Grundsätzliches Ziel: Mindestens zwei spielfreie Tage zwischen Partien

Grundsätzliches Bestreben bleibt es, dass zwischen zwei Partien mindestens zwei spielfreie Tage liegen - so ist auch der aktuell vorliegende Spielplan für die 3. Liga und FLYERALARM Frauen-Bundesliga entworfen. In der Vergangenheit hat der Rahmenterminkalender in Einzelfällen aber bereits ein anderes Vorgehen erlaubt, zum Beispiel bei Bundesligisten, die in der Europa League vertreten sind. Die Klarstellung durch den DFB-Bundestag ist erfolgt, um diese Möglichkeit noch einmal zu verdeutlichen.

Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Regeländerung. Eine "72-Stunden-Regel" zwischen den Spielen gab es nie und gibt es weiterhin nicht. Zwischen einer Partie am Mittwochabend und einem Spiel am Samstagmittag in einer normalen englischen Woche beispielsweise liegen auch keine 72 Stunden.

Den Flexibilisierungsgedanken zum Schutze und der Durchführung des Wettbewerbs verfolgt auch die Möglichkeit für die Spielleitung, bei zwingender Notwendigkeit einen neutralen Spielort für eine Partie benennen oder einen Tausch des Heimrechts festlegen zu können. Diese Optionen waren bereits per Beschluss des DFB-Vorstands in den Durchführungsbestimmungen verankert worden.