Ein Pokalspiel Sperre für Hannovers Anton

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Waldemar Anton vom Zweitbundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt.

Anton war in der 48. Minute des DFB-Pokalspiels bei den Kickers Offenbach am 22. August 2016 von Schiedsrichter Thorben Siewer (Olpe) des Feldes verwiesen worden.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Waldemar Anton vom Zweitbundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt.

Anton war in der 48. Minute des DFB-Pokalspiels bei den Kickers Offenbach am 22. August 2016 von Schiedsrichter Thorben Siewer (Olpe) des Feldes verwiesen worden.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2018/2019, also zum 30. Juni 2019.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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