Bundesgericht weist Berufung im Fall Dresden zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die Berufung des Zweitbundesligisten Dynamo Dresden und des DFB-Kontrollausschusses gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit bleibt der verhängte Zuschauer-Teilausschluss bestehen und muss in einem Zweitliga-Heimspiel der Rückrunde umgesetzt werden, indem die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben.

Reduziert wurde vom Bundesgericht allerdings die verhängte Geldstrafe von bisher 60.000 auf nunmehr 40.000 Euro. Zudem stelle das Gericht fest, dass in vier von sechs Fällen aus dem vorangegangenen Sportgerichts-Urteil neben unsportlichem Verhalten der Anhänger auch ein nicht ausreichender Ordnungsdienst vorlag.

"Bullenkopf-Wurf macht nicht mal 20 Prozent des Strafmaßes aus"

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Verfahren gegen Dynamo Dresden lief in vielen Medien unter falschem Titel, denn der Bullenkopf-Wurf macht nicht mal 20 Prozent des Strafmaßes aus. Entscheidend ist vielmehr, dass wir in einem Zeitraum von rund sechs Monaten effektiver Spielzeit fast 20-mal Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern hatten, von Pyrotechnik über das Abbrennen von Fan-Utensilien bis hin zu versuchten Einlassstürmen.“

Späth weiter: "Gerade im Fall des Bullenkopf-Wurfes hat Dynamo Dresden allerdings vorbildlich agiert, die Täter ermittelt und mit Stadionverboten belegt. Deshalb wurde die Geldstrafe dafür von 20.000 auf 5000 Euro reduziert. Darüber hinaus waren im Pokalspiel gegen RB Leipzig nicht alle Banner und Spruchbänder strafbar, weshalb die Gesamtgeldstrafe noch mal reduziert wurde."

Sportgericht: Sechs Fälle von unsportlichem Verhalten bestraft

Das DFB-Sportgericht hatte den Zweitbundesligisten am 7. November 2016 in mündlicher Verhandlung wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Zuschauer zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Zudem widerrief es die Strafaussetzung aus dem vorangegangenen Sportgerichts-Urteil gegen Dynamo Dresden vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss bis zum 30. April 2017 auf Bewährung ausgesetzt war.

Dresdner Zuschauer hatten während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen, eine Vielzahl an Bannern und Plakaten mit verunglimpfendem und beleidigendem Inhalt gezeigt und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, wobei der Leipziger Spieler Dominik Kaiser in der 82. Minute von einer Münze an der Schulter getroffen wurde.

Weitere Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern gab es während der Zweitligaspiele gegen den VfB Stuttgart am 15. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien), beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik mit nachfolgender Verzögerung des Spielbeginns der zweiten Halbzeit) und gegen Eintracht Braunschweig am 28. Oktober 2016 (ein "Flitzer“ auf dem Platz).

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die Berufung des Zweitbundesligisten Dynamo Dresden und des DFB-Kontrollausschusses gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit bleibt der verhängte Zuschauer-Teilausschluss bestehen und muss in einem Zweitliga-Heimspiel der Rückrunde umgesetzt werden, indem die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben.

Reduziert wurde vom Bundesgericht allerdings die verhängte Geldstrafe von bisher 60.000 auf nunmehr 40.000 Euro. Zudem stelle das Gericht fest, dass in vier von sechs Fällen aus dem vorangegangenen Sportgerichts-Urteil neben unsportlichem Verhalten der Anhänger auch ein nicht ausreichender Ordnungsdienst vorlag.

"Bullenkopf-Wurf macht nicht mal 20 Prozent des Strafmaßes aus"

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Verfahren gegen Dynamo Dresden lief in vielen Medien unter falschem Titel, denn der Bullenkopf-Wurf macht nicht mal 20 Prozent des Strafmaßes aus. Entscheidend ist vielmehr, dass wir in einem Zeitraum von rund sechs Monaten effektiver Spielzeit fast 20-mal Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern hatten, von Pyrotechnik über das Abbrennen von Fan-Utensilien bis hin zu versuchten Einlassstürmen.“

Späth weiter: "Gerade im Fall des Bullenkopf-Wurfes hat Dynamo Dresden allerdings vorbildlich agiert, die Täter ermittelt und mit Stadionverboten belegt. Deshalb wurde die Geldstrafe dafür von 20.000 auf 5000 Euro reduziert. Darüber hinaus waren im Pokalspiel gegen RB Leipzig nicht alle Banner und Spruchbänder strafbar, weshalb die Gesamtgeldstrafe noch mal reduziert wurde."

Sportgericht: Sechs Fälle von unsportlichem Verhalten bestraft

Das DFB-Sportgericht hatte den Zweitbundesligisten am 7. November 2016 in mündlicher Verhandlung wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Zuschauer zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Zudem widerrief es die Strafaussetzung aus dem vorangegangenen Sportgerichts-Urteil gegen Dynamo Dresden vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss bis zum 30. April 2017 auf Bewährung ausgesetzt war.

Dresdner Zuschauer hatten während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen, eine Vielzahl an Bannern und Plakaten mit verunglimpfendem und beleidigendem Inhalt gezeigt und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, wobei der Leipziger Spieler Dominik Kaiser in der 82. Minute von einer Münze an der Schulter getroffen wurde.

Weitere Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern gab es während der Zweitligaspiele gegen den VfB Stuttgart am 15. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien), beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik mit nachfolgender Verzögerung des Spielbeginns der zweiten Halbzeit) und gegen Eintracht Braunschweig am 28. Oktober 2016 (ein "Flitzer“ auf dem Platz).

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