60.000 Euro Geldstrafe und Zuschauer-Teilausschluss für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Dynamo Dresden in mündlicher Verhandlung wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Zuschauer nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss der Klub ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Das Sportgericht widerrief damit die Strafaussetzung aus dem letzten Urteil gegen Dynamo Dresden vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss bis zum 30. April 2017 auf Bewährung ausgesetzt war. Der Teilausschluss betrifft das der Rechtskraft des Urteils folgende Meisterschaftsheimspiel. Dabei müssen die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben.

"Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung war unumgänglich"

Hans E. Lorenz, der die Verhandlung als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist. Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann. Daher war der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung unumgänglich."

Dresdner Zuschauer hatten während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen, eine Vielzahl an Bannern und Plakaten mit verunglimpfendem und beleidigendem Inhalt gezeigt und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, wobei der Leipziger Spieler Dominik Kaiser in der 82. Minute von einer Münze an der Schulter getroffen wurde. Weitere Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern gab es während der Zweitligaspiele gegen den VfB Stuttgart am 15. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien), beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik mit nachfolgender Verzögerung des Spielbeginns der zweiten Halbzeit) und gegen Eintracht Braunschweig am 28. Oktober 2016 (ein "Flitzer" auf dem Platz).

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben sowohl Dynamo Dresden als auch der DFB-Kontrollausschuss fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Dynamo Dresden in mündlicher Verhandlung wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Zuschauer nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss der Klub ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Das Sportgericht widerrief damit die Strafaussetzung aus dem letzten Urteil gegen Dynamo Dresden vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss bis zum 30. April 2017 auf Bewährung ausgesetzt war. Der Teilausschluss betrifft das der Rechtskraft des Urteils folgende Meisterschaftsheimspiel. Dabei müssen die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben.

"Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung war unumgänglich"

Hans E. Lorenz, der die Verhandlung als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist. Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann. Daher war der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung unumgänglich."

Dresdner Zuschauer hatten während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen, eine Vielzahl an Bannern und Plakaten mit verunglimpfendem und beleidigendem Inhalt gezeigt und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, wobei der Leipziger Spieler Dominik Kaiser in der 82. Minute von einer Münze an der Schulter getroffen wurde. Weitere Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern gab es während der Zweitligaspiele gegen den VfB Stuttgart am 15. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien), beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik mit nachfolgender Verzögerung des Spielbeginns der zweiten Halbzeit) und gegen Eintracht Braunschweig am 28. Oktober 2016 (ein "Flitzer" auf dem Platz).

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben sowohl Dynamo Dresden als auch der DFB-Kontrollausschuss fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

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