25.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Vor dem DFB-Pokalspiel beim MSV Duisburg am 8. August 2015 wurden im Schalker Zuschauerblock eine erhebliche Anzahl an pyrotechnischen Gegenständen gezündet. Zudem explodierte ein Böller in unmittelbarer Nähe eines Fotografen. Des Weiteren wurde in der fünften Spielminute bei einem Eckstoß für die Heimmannschaft Gegenstände aus dem Gästebereich in Richtung eines Duisburger Spielers geworfen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Vor dem DFB-Pokalspiel beim MSV Duisburg am 8. August 2015 wurden im Schalker Zuschauerblock eine erhebliche Anzahl an pyrotechnischen Gegenständen gezündet. Zudem explodierte ein Böller in unmittelbarer Nähe eines Fotografen. Des Weiteren wurde in der fünften Spielminute bei einem Eckstoß für die Heimmannschaft Gegenstände aus dem Gästebereich in Richtung eines Duisburger Spielers geworfen.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.