2000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Nach dem Gegentreffer zum 1:2 während des DFB-Pokalspiels gegen Arminia Bielefeld am 20. August 2016 wurden aus dem Essener Zuschauerblock mehrere Gegenstände wie Feuerzeuge und Bierbecher in Richtung der feiernden Bielefelder Spieler geworfen. Auch anlässlich des Elfmeterschießens flogen Feuerzeuge aus dem Essener Block auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Nach dem Gegentreffer zum 1:2 während des DFB-Pokalspiels gegen Arminia Bielefeld am 20. August 2016 wurden aus dem Essener Zuschauerblock mehrere Gegenstände wie Feuerzeuge und Bierbecher in Richtung der feiernden Bielefelder Spieler geworfen. Auch anlässlich des Elfmeterschießens flogen Feuerzeuge aus dem Essener Block auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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