Teilausschluss der Öffentlichkeit und 10.000 Euro Strafe für Erzgebirge Aue

Der FC Erzgebirge Aue muss sein Drittligaheimspiel gegen den FC Würzburger Kickers an diesem Sonntag (ab 14 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Blöcke B und C im Sparkassen-Erzgebirgsstadion schließen. Darüber hinaus ist zum Gästefanblock G eine Pufferzone einzurichten. Zudem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen.

Wegen des Verhaltens seiner Anhänger vor dem Drittligaspiel gegen den SC Fortuna Köln am 29. November 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heute im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 4. Mai 2015 gegen Erzgebirge Aue verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete den aufgeführten Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt war.

Die ursprünglich im Urteil vorgesehene Schließung der Blöcke P und O ist derzeit wegen des Stadionumbaus nicht möglich. Hinzu kommt im aktuellen Urteil die neuerliche Geldstrafe. Das Drittligaspiel zwischen Aue und Köln war mit zwei Minuten Verspätung angepfiffen worden, nachdem im Auer Zuschauerbereich verstärkt Pyrotechnik gezündet worden war.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[al]

Der FC Erzgebirge Aue muss sein Drittligaheimspiel gegen den FC Würzburger Kickers an diesem Sonntag (ab 14 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Blöcke B und C im Sparkassen-Erzgebirgsstadion schließen. Darüber hinaus ist zum Gästefanblock G eine Pufferzone einzurichten. Zudem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen.

Wegen des Verhaltens seiner Anhänger vor dem Drittligaspiel gegen den SC Fortuna Köln am 29. November 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heute im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 4. Mai 2015 gegen Erzgebirge Aue verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete den aufgeführten Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt war.

Die ursprünglich im Urteil vorgesehene Schließung der Blöcke P und O ist derzeit wegen des Stadionumbaus nicht möglich. Hinzu kommt im aktuellen Urteil die neuerliche Geldstrafe. Das Drittligaspiel zwischen Aue und Köln war mit zwei Minuten Verspätung angepfiffen worden, nachdem im Auer Zuschauerbereich verstärkt Pyrotechnik gezündet worden war.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.