Kontrollausschuss legt vor Bundesgericht Berufung gegen Magdeburg-Urteil ein

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat einen Tag nach der mündlichen Verhandlung des DFB-Sportgerichts gegen den Drittligisten 1. FC Magdeburg in Frankfurt Berufung gegen das ergangene Urteil eingelegt. Demnach muss sich nun die nächsthöhere Instanz, das DFB-Bundesgericht, mit dem Fall befassen. Einen Termin für die mündliche Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht gibt es derzeit noch nicht.

Das DFB-Sportgericht hatte gestern in mündlicher Verhandlung das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 25. Mai 2016 gegen den 1. FC Magdeburg geändert. Es verhängte gegen den Verein nach erneuten Zuschauer-Vorkommnissen in fünf Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro, wovon der Klub bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2016 nachzuweisen wäre. Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel um weitere zwölf Monate. Die ursprüngliche Bewährungszeit betrug zehn Monate.

Der DFB-Kontrollausschuss hingegen hatte in der mündlichen Verhandlung die Beibehaltung des Strafmaßes aus dem Einzelrichterurteil beantragt. Dieses sah eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro, einen Zuschauer-Teilausschluss für ein Drittliga-Heimspiel und den Bewährungs-Widerruf für den am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg auf Bewährung verhängten Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel vor. In beiden Spielen hätten die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben müssen. Gegen besagtes Urteil hatte der Verein Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt.

In der 36. Minute des Drittliga-Heimspiels gegen Erzgebirge Aue am 1. April 2016 hatten Magdeburger Zuschauer Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen.

Mehrere Vorfälle im Spiel gegen Dresden

Gleich mehrere Vorfälle gab es während des Drittliga-Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016. Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet, versuchten zudem in der 40. Minute einige Magdeburger Zuschauer, in Richtung des Gästeblocks zu gelangen, was aber verhindert werden konnte. In der 67. Minute musste das Spiel wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.

Nach Abpfiff des Drittliga-Auswärtsspiels bei Preußen Münster am 22. April 2016 überstiegen gut zwei Dutzend Magdeburger Zuschauer in ihrer Kurve den Zaun und gelangten in den Innenraum.

[mm]

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat einen Tag nach der mündlichen Verhandlung des DFB-Sportgerichts gegen den Drittligisten 1. FC Magdeburg in Frankfurt Berufung gegen das ergangene Urteil eingelegt. Demnach muss sich nun die nächsthöhere Instanz, das DFB-Bundesgericht, mit dem Fall befassen. Einen Termin für die mündliche Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht gibt es derzeit noch nicht.

Das DFB-Sportgericht hatte gestern in mündlicher Verhandlung das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 25. Mai 2016 gegen den 1. FC Magdeburg geändert. Es verhängte gegen den Verein nach erneuten Zuschauer-Vorkommnissen in fünf Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro, wovon der Klub bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2016 nachzuweisen wäre. Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel um weitere zwölf Monate. Die ursprüngliche Bewährungszeit betrug zehn Monate.

Der DFB-Kontrollausschuss hingegen hatte in der mündlichen Verhandlung die Beibehaltung des Strafmaßes aus dem Einzelrichterurteil beantragt. Dieses sah eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro, einen Zuschauer-Teilausschluss für ein Drittliga-Heimspiel und den Bewährungs-Widerruf für den am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg auf Bewährung verhängten Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel vor. In beiden Spielen hätten die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben müssen. Gegen besagtes Urteil hatte der Verein Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt.

In der 36. Minute des Drittliga-Heimspiels gegen Erzgebirge Aue am 1. April 2016 hatten Magdeburger Zuschauer Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen.

Mehrere Vorfälle im Spiel gegen Dresden

Gleich mehrere Vorfälle gab es während des Drittliga-Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016. Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet, versuchten zudem in der 40. Minute einige Magdeburger Zuschauer, in Richtung des Gästeblocks zu gelangen, was aber verhindert werden konnte. In der 67. Minute musste das Spiel wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.

Nach Abpfiff des Drittliga-Auswärtsspiels bei Preußen Münster am 22. April 2016 überstiegen gut zwei Dutzend Magdeburger Zuschauer in ihrer Kurve den Zaun und gelangten in den Innenraum.

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