6500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen Sonnenhof Großaspach am 29. Oktober 2016 wurde im Duisburger Zuschauerblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Im Laufe der Drittligaspiele bei den Sportfreunden Lotte am 4. Dezember 2016 und beim FSV Zwickau am 18. Dezember 2016 zündeten Duisburger Zuschauer zudem pyrotechnische Gegenstände, die in Zwickau teilweise auf das Spielfeld geworfen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen Sonnenhof Großaspach am 29. Oktober 2016 wurde im Duisburger Zuschauerblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Im Laufe der Drittligaspiele bei den Sportfreunden Lotte am 4. Dezember 2016 und beim FSV Zwickau am 18. Dezember 2016 zündeten Duisburger Zuschauer zudem pyrotechnische Gegenstände, die in Zwickau teilweise auf das Spielfeld geworfen wurden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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